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Drogen im Straßenverkehr

Drogen am Steuer sind kein geringes Vergehen. Wird bei einer Polizeikontrolle festgestellt, dass Sie als Führer eines Fahrzeugs unter Drogeneinfluss standen, müssen Sie mit ernsten Folgen rechnen. Deutlich wird dies zuerst an den unterschiedlichen Verfahren.

 

Ein rein verehrsrechtlicher Sachverhalt wird vor dem Verwaltungsgericht verhandelt. Steht allerdings der Vorwurf der Drogenfahrt, Fahrt unter Drogeneinfluss, im Raum, dann sehen Sie sich schnell strafrechtlichen Konsequenzen ausgesetzt.

Es droht also ein Strafurteil vor Gericht, ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Verwaltungsgericht und ggf. eine kostspielige MPU.

 

Im Zusammenhang mit Drogen am Steuer spielt der Begriff des Trennungsvermögens eine herausragende Rolle. Dieser Begriff beschreibt die Fähigkeit zwischen nüchternen und berauschten Phasen als Konsument von Drogen unterscheiden zu können. Es liegt auf der Hand, dass eine Person, die dazu nicht fähig ist, aus Sicht der Behörden nicht befähigt ist ein Fahrzeug zu Führen und eine Fahrerlaubnis zu besitzen. Aus der Sicht als Anwalt für Verkehrsrecht kommt es im Verwaltungsverfahren, um Ihre Fahrerlaubnis zu schützen, darauf an, jeden Anschein eines mangelnden Trennungsvermögens zu zerschlagen. 

 

An dieser Stelle sollten Sie sich vergegenwärtigen, dass Ihre Erfolgsaussichten umso größer sind, je weniger Tatsachen geschaffen worden sind. Das bedeutet, dass Sie sich beim Vorwurf der Drogenfahrt in keinem Fall gegenüber der Polizei zu Äußerungen hinreißen lassen sollten. Schon die Frage, ob es das erste Mal ist, dass sie Drogen konsumieren, gibt der Behörde einen Anlass über ihr Konsumverhalten zu spekulieren. Schweigen Sie und rufen Sie einen Anwalt.

 

Wie zieht die Behörde aus dem Blutergebnis Rückschlüsse über mein Konsumverhalten?

 

Beispiel Marihuana: Der THC-Wert (Tetrahydrocannabinol) gibt Aufschluss, ob der Fahrer akut unter Einfluss von THC stand/steht.

 

Der THC-COOH-Wert (Carbonsäurewert) gibt Aufschluss über das in der Vergangenheit liegende Konsumverhalten. Die Konzentration der Abfallprodukte im Körper legen Rückschlüsse über das Konsumverhalten und damit über das Trennungsvermögen nahe. Wichtig ist, dass Sie, obwohl sie tatsächlich nüchtern sind, mit Blick auf die Wertung durch die Behörden noch als berauscht gelten können.

 

Es kommt immer wieder vor, dass man als Kraftfahrer von der Polizei angehalten wird und ein Drogenkontrolltest durchgeführt wird. Wenn dieser positiv auf Cannabis, Kokain, THC, Speed, Amphetamin oder andere Betäubungsmittel reagiert, besteht die Möglichkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis. Außerdem werden Sie Beschuldigter eines Strafverfahrens. Die Komplikationen im Führerscheinrecht durch Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis sind die eines Seite der medallie. Das strafrechtliche Verfahren ist die andere und nicht weniger bedrohliche Seite.

 

Das strafrechtliche Verfahren

 

Wenn Sie Drogen konsumiert haben und es wird ein Drogentest mit Ihnen durchgeführt, dann wird  schnell ein Verfahren wegen Drogenbesitzes eingeleitet. Bereits der Besitz von Betäubungsmitteln wie THC(Gras/Cannabis), Speed, Kokain, Heroin oder Amphetamin ist strafbar. Aber der Konsum an sich ist legal. Hier sollte man von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen! Unter Umständen besteht so die Möglichkeit, dass das Strafverfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt wird. Wer sich allerdings zu dem Tatvorwurf des Drogenbesitzes äußert, kann schon fast mit einer Anklage rechnen. Die Behörden fragen Sie, um den Sachverhalt zu ermitteln. Geben Sie den Behörden keine Informationen, können diese den Sachverhalt nicht ohne weiteres ermitteln. Vergessen Sie nicht, dass Sie sich nicht selbst belasten müssen. Ein Einlassen auf die Behörden wirkt sich aber in der Regel nie positiv für Sie aus. Schweigen Sie und lassen Sie Ihren Anwalt für Verkehrsrecht für Sie streiten. 

 

Schweigen Sie und ziehen Sie einen Strafverteidiger hinzu!

 

Das verwaltungsrechtliche Verfahren behandelt die Ordnungswirdrigkeiten. Hier geht es um Ihren Führerschein, Ihre fahrerlaubnis und ggf. um Ihre berufliche Existenz.

 

Das Ordnungswidrigkeitenverfahren:

Das OWi- Verfahren bei Führen eines Kraftfahrzeuges unter Drogeneinfluss ist ein im Bußgeldkatalog standardisiertes Verfahren. Sie bekommen von der Bußgeldstelle einen Bußgeldbescheid von mindestens 500,- Euro zuzüglich der Kosten für ein Drogengutachten. Die Kosten belaufen sich alles in allem zwischen 800,- und 900,- Euro. Ersttäter bekommen ein einmonatiges Fahrverbot und Punkte in Flensburg. 

Glück für den, der eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen hat! Denn die Rechtsschutzversicherung deckt in den meisten Fällen die Anwaltskosten gegen ein solches Verfahren. Dem Anwalt stehen eine Menge Möglichkeiten offen. Der Bußgeldbescheid kann selbst fehlerhaft sein oder auch die Drogenkontrolle an sich, vielleicht ist auch die Nachweisbarkeit der Drogenbeeinflussung beim Fahren überhaupt nicht gegeben.

Für viele ist die Punkteanzahl in Flensburg ein nicht zu unterschätzendes Problem. Wer bereits viele Punkte in Flensburg hat, für den gilt es zu prüfen, ob ein Zuschlag von weiteren vier Punkten überhaupt noch verkraftet werden kann.

 

Der Rechtsanwalt wird versuchen, dass die Geldbuße erhöht wird und vom Fahrverbot abgesehen wird. In bestimmten Konstellationen ist dies möglich.

 

Entzug der Fahrerlaubnis

Wird die Fahrerlaubnis gänzlich entzogen, dann muss sie neu beantragt werden. Dies ist besonders für Berufskraftfahrer Existenz vernichtend. Dagegen mit einem engagierten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Betäubungsmittelrecht begegnet werden.  

 

Wann kommt es zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogen (Cannabis, THC, Kokain, Heroin, Amphetamin)?

Zunächst muss man unterscheiden! Cannabis, THC, Marihuana und Haschisch. Das sind weiche Drogen. Für diese gelten andere Maßstäbe, als für Kokain, Extacy, Amphetamine oder Heroin, die sogenannten harten Drogen.

 

Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Marihuana und Cannabisprodukte, THC, Haschisch

Wenn der Entzug der Fahrerlaubnis droht, muss ein Gutachten gefertigt werden, um die Werte des Cannabisgehalts im Blut festzustellen. Dabei sind zwei Werte von entscheidender Bedeutung: Zum einen der THC-Wert, zum anderen der COOH-Wert (Carbonsäurewert).

 

Zum Unterschied:

Der THC-wert (Tetrahydrocannabinol) gibt Aufschluss, ob der Fahrer akut unter Einfluss von THC stand/steht.

 

Der THC-COOH-Wert (Carbonsäurewert) gibt Aufschluss über das in der Vergangenheit liegende Konsumverhalten.

 

Für die Verfahren gerichtet auf Entziehung der Fahrerlaubnis sind die Corbonsäurewerte (THC-COOH-Werte) von besonderem Interesse. An Ihnen lässt sich zumindest in bestimmtem Umfang erkennen, ob der Betroffene wenig, gelegentlich oder viel konsumiert.

 

Ab einen Wert von 150 ng/ml THC-COOH (Carbonsäurewert) wird die Fahrerlaubnis in aller Regel entzogen. Bei Werten darunter ist dies aber auch nicht auszuschließen.

 

Entziehung der Fahrerlaubnis wegen harter Drogen (Kokain, Amphetamin, Heroin)

Hier kann bereits beim erstmaligen Konsum die Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet werden. Aber auch das sonstige Konsumverhalten spielt immer eine Rolle. Hier sollte der Anwalt für Betäubungsmitteldelikte der Entziehung mit einem Drogenscreening begegnen.

 

Rechtsschutz gibt es gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogen (Cannabis, THC, Kokain, Heroin, Amphetamin)

Mehrere Rechtsschutzmöglichkeiten, die mit anwaltlicher Hilfe durchgeführt werden können, stehen dem Betroffenen offen. So das Anhörungsverfahren, das Widerspruchsverfahren, die Klage und der einstweilige Rechtsschutz.

 

 Anhörungsverfahren wegen Entziehung der Fahrerlaubnis

Im Rahmen des Anhörungsverfahrens könne alle Einwendungen vorgetragen werden, die der Abwehr der beabsichtigten Entziehung der Fahrerlaubnis dienen. Hier geht es darum, alle für den Betroffenen günstigen Umstände vorzutrage, z.B. Vorlage von Screenings, Schilderung besonderer Umstände, die zu der Auffälligkeit geführt haben.

 

Widerspruchsverfahren gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis

Bevor der Klageweg bestritten wird, wird das Widerspruchsverfahren durchgeführt, in dem nochmals der eingelegte Widerspruch gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis überprüft wird.

 

 Klage gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis

War das Widerspruchsverfahren gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht erfolgreich, ist der Klageweg eröffnet. Ein Klageverfahren dauert Monate. Daher sollte parallel das Eilrechtsschutzverfahren angestrebt werden.

 

Einstweiliges Rechtsschutzverfahren gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis

Der einstweilige Rechtsschutz hat in diesen Fällen große Bedeutung. Denn für die Entziehung der Fahrerlaubnis wird zumeist die sofortige Vollziehung angeordnet.

Sofortige Vollziehung der Entziehung der Fahrerlaubnis bedeutet, dass der Betroffene mit Zugang des Bescheides das Recht verliert, Fahrzeuge zu führen und zwar auch dann, wenn er Klage erhebt. Das bedeutet, dass er auch für die Dauer des Klageverfahrens kein Kraftfahrzeug führen darf.

An diesem Punkt setzt das einstweilige Rechtsschutzverfahren an: Das Eilverfahren hat das Ziel, dass der Kläger zumindest für die Dauer des Klageverfahrens fahren darf.

Vorteil des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens (auch Eilverfahren genannt): der Betroffene bekommt in kurzer Zeit eine Entscheidung, die ihm Klarheit verschafft, wie das Gericht seine Situation bewertet.



Es kommt immer wieder vor, dass man als Kraftfahrer von der Polizei angehalten wird und ein Drogenkontrolltest durchgeführt wird. Wenn dieser positiv auf Cannabis, Kokain, THC, Speed, Amphetamin oder andere Betäubungsmittel reagiert, besteht die Möglichkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis.

Außerdem werden Sie Beschuldigter eines Strafverfahrens.

 

 

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