Fachanwalt für Strafrecht Benjamin C. Wenzel Kurfürstendamm 216 10719 Berlin Telefon: (030) 120 59 34 30 (24h/Tag) Fax (030) 120 59 34 39
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Strafverfahren im Verkehrsrecht

Folgende Straftaten sind Verkehrsstraftaten:

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis und Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
  • Kennzeichenmissbrauch (§22 StVG)
  • Unbefugter Gebrauch eines Kfz (§ 248 b StGB)
  • Nötigung (§ 240 StGB)
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315 b StGB)
  • Straßenverkehrsgefährdung (§ 315 c StGB)
  • Unterlassene Hilfeleistung (§ 323 c StGB)
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)
  • Fahrlässige Körperverletzung (§ 229, 230 StGB)
  • Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)



Sind Sie Beschuldigter einer solchen Straftat, gilt eine goldene Regel:

 

Schweigen Sie und beauftragen Sie einen Anwalt für die Akteneinsicht !

 

Hier ist es wichtig, den strafrechtlichen Vorwurf zu entkräften und Sie nicht in die Gefahr einer Freiheitsstrafe laufen zu lassen. Rechtsanwalt Wenzel übernimmt für Sie die Vertretung gegenüber den Ermittlungsbehörden wie Polizei und Staatsanwaltschaft, und wenn nötig die Verteidigung gegenüber dem Gericht.

 

Und vergessen Sie nicht: Bei einem Strafverfahren steht stets der Entzug der Fahrerlaubnis auf dem Spiel!

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